können am Bundesgericht auch durch andere Beschwerdeführer-Innen eingegeben werden, sofern neue Erkenntnisse und Beweise bestehen, bei Renten-Unterschlagung und unlautere Handungen, bei Post- und Bank-Konto, entsprechend der Eingabe beim Bundesgericht, mit der Eingangsanzeige 5A_89/2018/THN, um die Unversertheit des Bundesgerichtes und der eigenen, zu beweisen ..
Mittwoch, 7. November 2018
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