Mittwoch, 27. November 2013

393 Verweise als Rechtsmittel

wurden dem Obergericht Zürich und dem Bundesgericht zugesandt, um die Verletzungen, in deren Verantwortung, zu versetzen, welches auch beim versetzen, der Gesetze, die Gesetze, mit dem Volks-Glauben setzt..






Der Kern

der Unzurechnungsfähigkeit, welches das Bundesgericht belastet und zurückgesandt wurde, mit den anderen Lasten, um sich nicht zu belasten, aber entsprechend dem Volks-Glauben, mit der Nennung, auf dem Bundesgericht, verbleibt, als Lasten, welche offengelegt, als Hochverrat, mit der Verletzung der Persönlichkeit, alle beschämend belasten oder das Volk, mit dieser Bitte, befreien von ihren Lasten..