Montag, 28. August 2017

Eingabe zur Aufhebung, im Gemeindeamt

der unlauteren Handlungen, seitens KESB und Sdbu, welche bei der Kantonspolizei Zürich, seit April 2016 angezeigt wurden und die Unversertheit,, entsprechend der Anzeige, vom 6. Juli 2016, nicht erhaltet, sondern vorsätzliche Tötungen, entsprechend der Anzeige, vom 18. Nov. 2016, als Persönlichkeitsüberfremdungen, auf den Gemeinden, zu erhalten, um entsprechend den folgend und folgenden Anzeigen, das BVG Guthaben,  Post-Konto und Erbschein, ohne Rechtsmittel, mit meinen finanziellen Mitteln, zu unterschlagen, dass mit dem vorgetragenen Antrag, die Aufsichtsorgane, im Gemeindeamt des Kantons Zürich, mit der Aufhebungen der angezeigten, unlauteren Handlungen, in der Post und SVA Zürich, die Gesundheit und Unversertheit, in den Gemeinden erhalten..
oder Gegensätze, der Gemejnden erhalten..