den Nationen, den UN Organen, dass das nicht mehr zuständige Bundesgericht, die Oberstaatsanwaltschaft und Staarsanwaltschaften, die Gegensätze, zu der Resolution 260, vom 8. Dezember 1948, mit den Regierungsräten der Kantone, dem Bundesrat der Schweiz, der British Royal Family und weiteren, die UNO erhaltet, welche mit stattfindenden Ereignissen, sich erhaltet und hiermit, in Ihrer Verantwortung, der vereinten Nationen, bei der UNO waltet oder mit dem Veto, an die Schweiz, in der Rechtsgleichheit, die UNO erhaltet..
Mittwoch, 23. August 2017
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