der Unzurechnungsfähigkeit, welches das Bundesgericht belastet und zurückgesandt wurde, mit den anderen Lasten, um sich nicht zu belasten, aber entsprechend dem Volks-Glauben, mit der Nennung, auf dem Bundesgericht, verbleibt, als Lasten, welche offengelegt, als Hochverrat, mit der Verletzung der Persönlichkeit, alle beschämend belasten oder das Volk, mit dieser Bitte, befreien von ihren Lasten..
Mittwoch, 27. November 2013
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