Dienstag, 24. Dezember 2013

Der Hoch-Verrat besteht

auch im Obergericht des Kantons Zürich und dem Bundesgericht, da kein Gehör zugestanden wurde, bei den Klagen und Beschwerden, welche alle entschwerten, von Beschwerden und von neuem  beschweren, mit alten und neuen, organisierten Beschwerden.. 

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