Donnerstag, 17. Februar 2011

Der Vergleich

vor der Schlichtungsbehörde Zürich, aufgrund der Angezeigten Fakten,,
lässt den Vergleich zu,
ob der bestehende Irrglauben oder Glauben Bestand hat,
bei der Nennung und offenlegung des Freud Assoziation Syndrom`s und der Aristokratie, vor einem Justiz-Organ, welches die geltenden Gesetze und das Volk vertritt.
Obwohl nicht auf die Schädigung der körperlichen und geistigen Schädigung oder das bestehnde Scientology Freud Assoziation Syndrom eingegangen und eine Erstreckung der Kündigung, in einem Vergleich vereinbart wurde,
beweist sich seit der Verhandlung, der Glaiuben,
mit dem Rechtsmittel der Nennung, Offenlegung und Grenzsetzung,
welches die Rechtsgleichheit,
mit der Wahrung der körperlichen und geistigen Unversertheit der Bevölkerungen und dem Erhalt, entsprechend den heutigen Völkerrechte und Verfassungen gelten lässt....
oder der Irrglauben, welcher die Bevölkerungen weiterhin den Persönlichkeitsüberfremdungen unterwirft und den Verantwortungsbereich der Schlichtungsbehörde vor der Mieterschaft untewandert, aber seit der heutigen Verhandlung,
bei Schlichtungsbehörde umherhandeln...
Gemäss Nietzsche...

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