Freitag, 29. November 2013

Die unlautere Gerichts-Urkunde

welche sich im voraus, Bekundet, mit der in Frage gestellten Verachtung, um das Gewissen zu verachten, zu beachten, dass eine Empfangs-Bestätigung, die Mit-Täterschaft achtet und mit der Post, diese mit dem Zutragen, achtet..

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