hat eine Gutschrift von sFr. 300.--, auf mein Postkonto überwiesen, mit der Mitteilung "Unterhalt", welche von der verfügten IV Rente übrigblieben und hat die angezeigte Unterschlagung von sFr. 20'000.- bewiesen, dass hiermit die Fremdbank 700 und Postfinance, zur Kantonspolizei Zürich und dem Bundesgericht verwiesen werden, um mit der Beschlagnahmung der Fremdbank 700, die Verschleierung des Absenders verwertet, die unterschlagenen Renten, den rechtmässigen Rentnern zuwertet und die Unterwanderung des schweizerischen Bank-Geheimnisses, sowie der Sozialversicherungsanstalt, in die Rechtsgleichheit verwertet, dass die Renten, das Pilgerbrunnen und vereinnahmte, unlautere Alimenten-Zahlungen an die Stadt Zürich, bei den Stadtratswahlen oder anderem, nicht verwertet werden ..
Sonntag, 18. Februar 2018
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