Freitag, 31. Oktober 2014

Die Exmission

sollte Rechtsgleichheit zutragen und keine auftragen, um nicht die Rechtslosigkeit  zu tragen, welche es den Beamten aufträgt, die Exmission zu ertragen, um diese aufzutragen, da es beim Richter, mit Rechtsgleichheit, die Exmission aufträgt..

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