Gegen den unlauteren Wettbewerb, als Recht, haben die Genannten, als Recht gegen das Pech, mit dem Recht ihre Rechte einzufordern oder nach der Nennung, bei den Justiz-Organen, dies mit dem Verweis, der Verantwortung der Richter zurückzuweisen, damit der Glauben, in die bestehenden Rechte, den Irr-Glauben entflechtet und schöpferisch über unseren Sinnen verfechtet.
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