Das missachten der Amtspflichten, bezeugt den Beistand an eine Diktatur.
Sollte sich ein Zentrum einer Aristokratie offenlegen, gem. Bundsgerichts-Antrag vom 30.1.08 (blog 11.2.08), sind die Verantwortlichen Amtsträger verpflichtet eine Einvernahme zu führen.
Sollte dies verweigert werden, ist die Intergrität des Rechtstaates in Frage gestellt.
Folgender Brief erhielt ich als Antwort für mein Schreiben, welches im Post vom 1. Dez.08 aufgeführt ist.