Montag, 2. Juli 2012

Das Veto

Gegen den unlauteren Wettbewerb, als Recht, haben die Genannten, als Recht gegen das Pech, mit dem Recht ihre Rechte einzufordern oder nach der Nennung, bei den Justiz-Organen, dies mit dem Verweis, der Verantwortung der Richter zurückzuweisen, damit der Glauben, in die bestehenden Rechte, den Irr-Glauben entflechtet und schöpferisch über unseren Sinnen verfechtet.



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