Donnerstag, 20. Januar 2011

Gemäss GVG

liegt die Oberaufsicht und Verantwortung der Bezirksgerichte, Oberstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft beim Obergericht und konnte mit den zugesandten Grenzsetzungen, in deren Verantwortung zurückgesetzt werden....
da gem. Nietzsche die Nennung der Wahrheit genügt, um die Unwahrheit zu entmachte und im wahren zu achten..

Keine Kommentare: